Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel übergeben. Dieser dient der Beweissicherung und muss die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag enthalten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Nach Ende eines Dienstverhältnisses beginnt für die meisten Arbeitnehmer die Suche nach einer neuen Arbeit. Dafür wird oftmals ein entsprechendes Dienstzeugnis als positive Referenz benötigt. Um Arbeitnehmern die Chance auf eine neue Arbeitsstelle zu wahren, stellt das Gesetz verschiedene Anforderungen an den Inhalt und die Beschaffenheit des Dienstzeugnisses.
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