Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmer und Arbeitgeber können für die Dauer von mindestens 4 Monaten bis maximal 2 Jahren Bildungsteilzeit vereinbaren. Arbeitnehmer können so Ihre Arbeitszeit bei gleichzeitigem Bezug von Bildungsteilzeitgeld für Weiterbildungsmaßnahmen reduzieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Was passiert, wenn der Arbeitgeber pleite ist und die Löhne und Gehälter nicht mehr zahlen kann? In diesem Fall übernimmt der Insolvenz-Entgelt-Fonds die Zahlung. Jedoch nicht automatisch – vielmehr muss ein Antrag gestellt werden.
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