Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Was passiert, wenn der Arbeitgeber pleite ist und die Löhne und Gehälter nicht mehr zahlen kann? In diesem Fall übernimmt der Insolvenz-Entgelt-Fonds die Zahlung. Jedoch nicht automatisch – vielmehr muss ein Antrag gestellt werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ob die Vereinbarung schriftlich geschlossen werden muss und ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, lesen Sie in diesem Artikel.
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