Im glühend heißen Sommer steigt neben der Temperatur auch vermehrt das Risiko eines Arbeitsunfalles. Daher sind die Unternehmen verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ziel ist es, eine mögliche Gefahr durch die hohen Temperaturen oder die intensive Sonneneinstrahlung weitmöglichst zu minimieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 hat der Gesetzgeber rund um das Thema Heizthermen nunmehr Klarheit geschaffen: Der Vermieter ist für die Reparatur oder den Austausch (Erhaltung) von Thermen zuständig. Den Mieter trifft die Verpflichtung, die jährliche Wartung vorzunehmen. Die Novelle ist seit 01.01.2015 in Kraft.
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