Ihr Vertragspartner befindet sich mit der vereinbarten Leistung in Verzug? – welche Rechtsfolgen das mit sich bringt, lesen Sie in diesem Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Immer wieder wird den Mietern von den Hausverwaltungen zu viel an Betriebskosten verrechnet. Eine genaue Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist daher sehr zu empfehlen – allerdings ist diese für Laien oft nur schwer zu durchschauen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.
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