In den meisten Verträgen von Mietwohnungen findet man den Zusatz „nur zu Wohnzwecken“. Daher stellt sich die Fragen, welche Auswirkungen dieser Zusatz auf diverse „Home-Office“-Tätigkeiten haben. Darüber hinaus gibt es einige wichtige Faktoren, die zu beachten sind, wenn man ein Unternehmen im eigenen Haushalt führt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Viele Mieter fragen sich, ob der Vermieter die Haltung von Haustieren in der Wohnung verbieten darf. Ein generelles Verbot im Mietvertrag ist jedenfalls unzulässig. Besteht keine vertragliche Regelung, dürfen übliche Haustiere in der Wohnung gehalten werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit November 2017 muss bei Abschluss eines Mietvertrags keine Gebühr mehr gezahlt werden. Bei gewerblich genutzten Immobilien ist sie aber weiterhin fällig.
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