Am 1. Juni 2016 beginnt das Programm der EZB zum Ankauf von Unternehmensanleihen. Dies bietet für Unternehmen die Möglichkeiten, sich günstig am Kapitalmarkt zu finanzieren. Wie die Anleihen ausgestaltet sein müssen, damit sie auch vom Ankaufprogramm umfasst sind, erklärt Kapitalmarktexperte und Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel, LL.M. (Columbia) in seinem Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab 1.1.2016 wird die Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn bei privaten Grundstücksveräußerungen von 25% auf 30% angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet. Alternativ kann auch der allgemeine Einkommenssteuertarif (25% - 55%) gewählt werden. Für Körperschaften gilt diese Neuerung nicht. Hier kommt es auch weiterhin zu einer Steuerbelastung mit 25% KÖSt bzw. Zwischensteuer.
Von Mag. Wolfgang Schmid, Steuerberater und Partner bei ARTUS
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