Am 18.9.2016 trat in Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (RL 2014/92/EU) das neue Verbraucherzahlungskontogesetz („VZKG“) in Kraft. Das Gesetz regelt die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel dieser Konten und den Zugang zu Verbraucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. Als Zahlungskonto wird ein auf den Namen eines oder mehrerer Verbraucher lautendes Konto definiert, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie möchten Ihr Testament ohne Notar, Rechtsanwalt oder Zeugen errichten? – In diesem Fall müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben berücksichtigen, damit es auch gültig ist und Ihr Wille umgesetzt werden kann. Ist die letztwillige Verfügung dagegen ungültig, gilt die gesetzliche Erbfolge.
HIER ZUM ARTIKEL ›